Herzlichen Glückwunsch zum HP Physio

Herzlichen Glückwunsch an unsere Kolleginnen Sonja Henking und Judith Borchers! Wir sind alle stolz auf euch!

Wozu?
Zum Titel „Heilpraktikerin für Physiotherapie“.
Als Physiotherapeutinnen sind die Kolleginnen weisungsgebunden. Das bedeutet, sie dürfen nur das Heilmittel/die Therapie anwenden, welche von ärztlicher Seite verordnet wurde. Und ein/ Patient/in darf erst behandelt werden, wenn überhaupt eine Diagnose und die Verordnung vorhanden ist.

Was ändert nun die Heilpraktik für Physiotherapie?
Seit 2009 haben Physios die Möglichkeit, eine Zusatzausbildung zum „Heilpraktiker für Physiotherapie“ zu absolvieren. Damit dürfen Sie Patienten untersuchen, eine Diagnose stellen und auch behandeln – und das alles für den Patienten/die Patientin im Direktzugang. Also ohne einen vorherigen Arzttermin.

Verschiedene Versicherungen übernehmen die Kosten – fragen Sie einfach bei ihrer Krankenkasse nach.

Weitere Infos zum Thema finden Sie HIER.