Physiotherapie

Hier behandeln wir auf Weisung des Arztes Erkrankungen aus den Gebieten der Orthopädie, Chirurgie, Neurologie, Gynäkologie, Inneren Medizin, Kieferorthopädie und Kinderheilkunde/Pädiatrie.

Blankoverordnung in der Physiotherapie

Seit 01.11.2024 sind Ärztinnen und Ärzte dazu angehalten bei bestimmten Diagnosen aus dem Schulterbereich eine sogenannte Blankoverordnung (BlankoVO) für die Physiotherapie auszustellen.

Was ist für Sie wichtig?

Das wichtigste für Sie ist die umgehende Anmeldung bei ihrer Physiohterapiepraxis, denn ab Ausstellungsdatum hat die BlankoVO eine Gültigkeit von 16 Wochen und muss innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. (Sonderfall: auf der Verordnung wurde „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, dann muss die Verordnung innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden.)

Ablauf in der Praxis Westerkamp

Nachdem die Blankoverordnung bei uns eingegangen ist, werden wir mit Ihnen die ersten Termine absprechen. Wir sind bemüht diese so zu legen, dass die verpflichtende physiotherapeutische Diagnostik und ein erster Behandlungstermin zusammen stattfinden kann. Leider können wir dies nicht garantieren.
Nachdem die behandelnde Kollegin die physiotherapeutische Diagnostik durchgeführt hat, legt sie mit Ihnen ein realistisches Behandlungsziel fest und erstellt einen (vorläufigen) Behandlungsplan. Anhand dieses Behandlungsplans werden Sie zusammen mit der Rezeption die weiteren Termine planen.

Sollten Sie gemeinsam mit der Therapeutin während der Behandlung die frühzeitige Erreichung des gesetzten Therapieziels feststellen, muss die Behandlung beendet werden. Sie haben jedoch innerhalb der 16 Wochenfrist (s. Fristen), bei einer Verschlechterung des Zustands immer die Möglichkeit die Behandlung wieder aufzunehmen.

Am letzten Behandlungstermin wird die Therapeutin mit Ihnen zusammen einen Behandlungsbericht/Abschlussbefund für den Arzt/die Ärztin erstellen, sofern diese/r einen solchen wünscht.

Sollte das Behandlungsziel erreicht sein, aber weiterhin noch Beschwerden bestehen, kann der Arzt/die Ärztin eine weitere Verordnung ausstellen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Arztes/der Ärztin!

Fristen

  • Beginn der Physiotherapie zwingend nach 28 Tagen ab Ausstellungsdatum
    (Sonderfall: auf der Verordnung wurde „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, dann muss die Verordnung innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden.)
  • Ab dem Ausstellungsdatum hat die Verordnung eine Gültigkeit von 16 Wochen. Eine Verlängerung durch Therapiepausen o.ä. ist nicht möglich.
  • Unterbrechungen sind jederzeit möglich und sind in der Dauer nicht begrenzt.

Rezeptgebühr/Zuzahlung

Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie eine Zuzahlung für die Behandlung an ihre Krankenkasse entrichten müssen. Diese muss durch uns eingezogen werden. Aufgrund der Differenziertheit einer jeden Verordnung können wir Ihnen keine pauschale Gesamtsumme, abgesehen von drei festen Größen, im Vorfeld nennen.
Gesetzlich und moralisch sind wir dazu verpflichtet, die Kosten für Sie und die Krankenkasse möglichst gering zu halten und nur das medizinisch Notwendige aus zu schöpfen.
Eine Übersicht über die möglichen Kosten erhalten Sie bei Abgabe der Verordnung in der Praxis.

Termine für eine Blankoverordnung können nicht über unser Onlinesystem gebucht werden – für die Terminierung wenden Sie sich bitte an die Rezeption.

UNSERE ZERTIFIKATSAUSBILDUNGEN SIND FOLGENDE:

  • Manuelle Therapie
  • Bobath für Kinder und Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Atemtherapie (insbesondere Mucoviscidose)
  • Kiefergelenksbehandlung
  • Physiotherapie am Gerät

DER ARZT KANN IHNEN FOLGENDES VERORDNEN:

  • Physiotherapie – einfache
  • Physiotherapie – neurologische Behandlung für Kinder oder Erwachsene nach Bobath,
  • Physiotherapie – am Gerät
  • Physiotherapie – als Atemtherapie (Mucoviscidose)
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Manuelle Therapie
  • Massagen

ZUSATZBEHANDLUNGEN, WIE

  • Wärme
  • Traktionstherapie

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